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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 24.05.2023

Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Kindertagesmütter ab 2023

Selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen können ab dem Jahr 2023 anstelle des tatsächlichen Aufwands eine monatliche Pauschale von 400 Euro für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen.

Die Betriebsausgabenpauschale beträgt maximal 300 Euro (ab 2023: 400 Euro) je Monat und je Vollzeit betreutem Kind. Hierbei wird eine Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche zugrunde gelegt. Bei geringerer Betreuungszeit erfolgt eine anteilige Kürzung der Betriebsausgabenpauschale.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.